Empfehlenswert ist eine Allgefahrendeckung. Diese schützt den Akku nicht nur gegen die versicherungstypischen Gefahren wie beispielsweise Brand, Diebstahl, Sturm oder Unfall, sondern auch gegen alle denkbaren Beschädigungen, die nicht ausdrücklich in den AKBs ausgeschlossen sind. Übliche Ausschlüsse sind Verschleiß, Abnutzung, Konstruktionsfehler, Materialfehler und chemische Reaktionen.
Zudem sollte darauf geachtet werden, ob die
Neupreisentschädigung
den Akku
beinhaltet. Zudem sollte der darauffolgende Abzug "neu für alt"
möglichst gering sein.
Eine weitere, nicht zu unterschätzende Leistung sind die
Entsorgungskosten
für einen beschädigten Akku nach Totalschaden (auch wenn der Hersteller aufgrund des Batteriegesetzes zur kostenfreien Rücknahme und Verwertung verpflichtet ist).
Hintergrund: der Akkumulator ist das Herzstück des Fahrzeuges und das teuerste Bauteil am Elektroauto. Bei einem Tesla kann der Betrag bis zu 20.000 € betragen!
Mit dem Baustein
Akku-Ausschluss
kann der Akkumulator auch aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Dies macht aber nur Sinn, wenn die Gefahr des Akkus nicht vom Kunden getragen wird, sondern beispielsweise vom Leasinggeber. Der Vorteil für den Kunden: er spart sich ein paar Geldscheine.
Hier ist eine Unterscheidung zu treffen: es gibt zum einen Ladestationen, welche fest mit dem Gebäude verbunden sind (sog. Wallboxen), zum anderen mobile Ladestation. Dies gilt es gegen Überspannung und Vandalismus abzusichern.
Hinweis:
normalerweise ist dieser Schutz subsidiär zu anderen Versicherungen. Das heißt, eine leistungspflichtige Gebäude- oder Elektronikversicherung geht gegebenenfalls vor.
Achten Sie darauf, dass die Pannenhilfe
auch greift, wenn der Akku bei Elektroautos entladen ist und das Fahrzeug nicht weiterfahren kann. Wer hat schon einen Kanister Strom im Kofferraum? Das Fahrzeug wird dann grundsätzlich zur nächsten Ladestation abgeschleppt.